Vergabegrundsätze
Wir freuen uns, dass wir nach wie vor das Privileg besitzen, mehr Interessenten als freie Wohnungen oder Häuser zu haben. Da es genau in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen hinsichtlich der Modalitäten bei der Vergabe gibt, können Sie sich hier darüber informieren. Einfach auf die Vergabegrundsätze klicken, dann öffnet sich eine PDF-Datei (2 MB).
Keine Wohnungsvergabe bei mangelnder Bonität
Mal ehrlich, würden Sie Ihre Wohnung an Jemanden vermieten, der beim Vorvermieter schon keine Miete gezahlt hat, der bei Versandhäusern bestellt und nicht bezahlt hat, gegen den eventuell ein Haftbefehl vorliegt oder der sich nicht einmal bemüht seine Schulden zu zahlen?
Weder aus unserer Satzung, dem Genossenschaftsgesetz noch den geltenden, mietrechtlichen Bestimmungen lässt sich ableiten, dass eine Genossenschaft höhere wirtschaftliche Risiken eingehen muss als wohnungswirtschaftliche Unternehmen einer anderen Rechtsform
Ein solcher Umgang mit wirtschaftlichen Risiken würde aus unserer Sicht dem Genossenschaftsgedanken in Gänze widersprechen. Einer Gemeinschaft, die sich zusammengeschlossen hat, um Ihren Mitgliedern die Versorgung mit Wohnraum zu möglichst günstigen Konditionen zu sichern, ein unsicheres Dauerschuldverhältnis anzutragen und dabei billigend in Kauf zu nehmen, dass daraus eventuell entstehende Kosten von der Gemeinschaft zu tragen wären, lässt sich aus unserer Sicht nicht vermitteln.
Denn wir haben nicht nur eine soziale Verantwortung gegenüber unseren wohnungssuchenden Mitgliedern sondern auch gegenüber Denjenigen, die bereits bei uns wohnen.
Sicherlich ist es kein Garant für sichere Mietzahlungen, dass ein Wohnungsbewerber kein Negativzeugnis bei der SCHUFA besitzt, aber zu wissen, dass im Falle einer Nichtzahlung grundsätzlich auch kein Geld mehr bei zu treiben ist und trotzdem zu vermieten, halten wir für nicht tragbar.
Diesbezüglich verweisen wir auf § 3 unserer Vergabegrundsätze.