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Änderungen bei der Wohnungsvergabe

Die Wohnungsvergabe nur für Mitglieder wird ab dem 1. Oktober digital über die Internetseite erfolgen. Die Vergabe berücksichtigt neben der Mitgliedsnummer auch soziale Kriterien.

Noch immer begleiten uns Karteikarten, wenn es darum geht, einen Wohnungsinteressenten und seine Wünsche zu erfassen. Immer noch verschicken wir hunderte Briefe im Jahr erfolglos an bei uns registrierte Wohnungsinteressenten. Der Eine antwortet nicht, der Nächste lehnt das Angebot ab, ein Dritter bringt nur unvollständige Unterlagen und so weiter. Für uns ist diese doch in die Jahre gekommene Form der Wohnungsvergabe mit hohen Personal-, Papier- und Portokosten verbunden. 

Die Daten auf den Karteikarten müssen händisch erfasst und die Wünsche der Bewerber vor Beginn der Ausschreibung mit unserem Angebot abgeglichen werden. Dann werden die ersten 10 Bewerber aus unserem Karteikasten angeschrieben, danach die nächsten 10, bis ein geeigneter Bewerber gefunden wurde. Dieser muss dann angeschrieben werden, während den anderen Bewerbern abgesagt werden muss. 

Im heute herrschenden digitalen Zeitalter lassen sich viele dieser Arbeitsschritte vereinfachen oder einsparen, wenn man z. B. digitale Plattformen nutzt oder die eigene Homepage so gestaltet, dass jeder über diese interaktiv mit dem Betreiber kommunizieren oder über diese selbst agieren kann.

Daher haben wir schon vor längerer Zeit angefangen, unseren Internetauftritt umzubauen. Denn zukünftig wollen wir die Wohnungsvergabe zum überwiegenden Teil online abwickeln, wie es bei vielen Genossenschaften schon selbstverständlich ist. 

Natürlich ist uns klar, dass einige darauf verweisen werden, dass nicht alle älteren Mitglieder über einen Internetzugang verfügen oder online unterwegs sind. In diesem Zusammenhang verweisen wir jedoch auf eine Studie des Statistischen Bundesamts von 2024, wonach über 95 Prozent der 16- bis 64-jährigen das Internet nutzen. Bei den 65- bis 74-Jährigen sind es 88 Prozent. Der Trend zeigt also auch hier deutlich, wohin die Entwicklung geht. 

Trotzdem haben wir uns in diesem Zusammenhang auch dazu entschlossen, für alle, die über keinen Internetzugang verfügen, eine Alternative anzubieten. Diese Mitglieder können zu uns ins Büro kommen und wir übernehmen dann den Bewerbungsprozess für sie. 

Zukünftig soll es dann so laufen, dass sich unsere Mitglieder auf unserer neuen Internetseite ab 15. September 2025 registrieren lassen können und so Zugang zu einem Bereich erhalten, der ausschließlich Mitgliedern unserer Genossenschaft vorbehalten ist. In diesem veröffentlichen wir dann die aktuell zur Nachvermietung anstehenden Wohnungen und Häuser, auf die sich jedes registrierte Mitglied bewerben kann. Sie müssen also selbst aktiv werden, wenn sie eine Wohnung suchen. Gerne informieren wir sie dann aber via E-Mail über die aktuellen Wohnungsangebote, sodass ihnen kein Wohnungsangebot entgeht.

Im Rahmen ihrer Bewerbung sind dann ein paar vorgegebene Fragen zu beantworten, die zum einen sicherstellen sollen, dass die Vorgaben unserer Vergaberichtlinien (z. B. zur Wohnungsgröße) eingehalten werden und zum anderen dazu dienen, die Bewerbungen automatisch in eine dementsprechende Reihenfolge zu bringen.

Neu sein wird, dass die Mitgliedsnummer nicht mehr alleine dafür ausschlaggebend sein wird, wer den Zuschlag bekommt. Sie wird nach wie vor die höchste Gewichtung haben, jedoch werden weiche Faktoren, wie die Frage nach der familiären Bindung zu bereits bei uns wohnenden Mitgliedern oder die Fragen nach der aktuellen Wohnsituation oder der Familiengröße, mit in die Bewertung einfließen. 

Da sich die Rahmenbedingungen verändert haben, möchten wir vor allem erreichen, dass zuerst diejenigen Mitglieder versorgt werden, deren Familien bereits bei uns wohnen oder deren Wohnsituation sich verändern muss, weil Zuwachs erwartet wird oder bereits da ist. Wir möchten damit in erster Linie erreichen, dass das soziale Gefüge unserer Genossenschaft erhalten werden kann. Dafür haben wir auch unsere Vergaberichtlinien angepasst.

Wie genau das Prozedere (Registrierung / Login) funktionieren wird und wie man sich registrieren kann, werden wir allen Mitgliedern nach der Mitgliederversammlung in separaten Schreiben mitteilen. 

Die Wohnungsvergaben werden auch weiterhin vom Aufsichtsrat vierteljährlich überprüft. 

Die Novellierung der Vergaberichtlinien war ein intensiver Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckte. Im Ergebnis, so glauben wir, haben wir nunmehr Vergaberichtlinien, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und sich trotzdem nach wie vor an den Inhalten alter Vergaberichtlinien orientieren. Das Abrücken davon, dass ausschließlich die Mitgliedsnummer (Vergabenummer) entscheidet, lässt uns zudem Spielraum, das soziale Gleichgewicht unserer Genossenschaft zu erhalten. Die hier veröffentlichten Vergaberichtlinien gelten ab dem 1. Oktober 2025.

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