Skip to main content Skip to page footer

Mitglied werden

Vorläufiger Aufnahmestopp 

Wie viele andere Wohnungsbaugenossenschaften konnten auch wir in den letzten Jahren eine überproportional stark ansteigende Nachfrage nach Wohnraum und einen damit verbundenen, deutlichen Zuwachs unserer Mitgliederzahlen verzeichnen. 

Viele unserer neuen Mitglieder verbinden damit die Hoffnung, zeitnah eine Wohnung zu erhalten. Jedoch können wir unserem satzungsgemäßen Auftrag zur Versorgung unserer Mitglieder mit Wohnraum aufgrund der hohen Nachfrage zurzeit nicht mehr adäquat bzw. nur noch stark eingeschränkt nachkommen. Zwar weisen wir in unseren Beitrittserklärungen bereits explizit auf mehrjährige Wartezeiten hin, trotzdem wächst natürlich auch die Unzufriedenheit mit dieser Situation auf Seiten derer, die Wohnraum in unserer Genossenschaft suchen.

Deshalb haben sich Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 27.04.2023 auf ein erstes Regulativ verständigt, dass helfen soll, mehr Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Genossenschaft nehmen zu können. Bis auf Weiteres werden nur noch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eines Mitglieds sowie nahestehende Angehörige (Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Geschwister oder Großeltern) aufgenommen. Diese Regelung gilt nicht für sogenannte „Halbgeschwister“.

Ausnahmen sind bei Wohnungsvermietungen an Nichtmitglieder (bspw. bei durchlaufenden Wohnungen und dementsprechend externer Ausschreibung zur Vermeidung von Leerständen) möglich. Aufsichtsrat und Vorstand werden die Situation regelmäßig prüfen und gegebenenfalls die Aufhebung des Stopps festlegen.

Übertragungen gemäß unserer Satzung bleiben weiterhin möglich (auf nahestehende Angehörige, siehe oben).

Wie kann ich Mitglied werden, wenn ich nicht vom Aufnahmestopp betroffen bin?

Unsere Beitrittserklärung finden Sie unter dem Menüpunkt Service im Downloadbereich. Sie können sich diese aber auch bei uns im Verwaltungsbüro abholen. Wir haben für Sie Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Beitrittserklärungen können jedoch nur noch persönlich, unter Vorlage aller erforderlichen Nachweise (z.B. Geburtsurkunden / Personalausweis etc.), in unserem Verwaltungsbüro abgegeben oder ausgefüllt und abgegeben werden. Dazu erforderliche Termine können mit der zuständigen Bearbeiterin (Frau Walther) für das Mitgliederwesen telefonisch oder via E-Mail vereinbart werden. 

Was kostet die Mitgliedschaft?

Ein Geschäftsanteil kostet zurzeit 1.025,00 €. Darüber hinaus wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von derzeit 60,00 € fällig. Für den Ehegatten oder das/die minderjährige/n Kind/er eines Mitgliedes entfällt dieser Beitrag.

Kann ich den Geschäftsanteil auch in Raten zahlen?

Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen. Bitte vermerken Sie Ihren Wunsch in der Beitrittserklärung. Bevor Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft (Zulassung) stattgegeben werden kann, sind die erste Rate in Höhe von 125,00 € sowie das Eintrittsgeld in Höhe von 60,00 € zu zahlen. Von Beginn des folgenden Monats ab sind dann monatlich weitere 100,00 € zu zahlen.

Eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kann erst bezogen werden, wenn der Geschäftsanteil vollständig eingezahlt wurde. 

Muss ich den Geschäftsanteil überweisen oder kann ich ihn auch bar bezahlen?

Mit Ausnahme der Ratenzahlungsvereinbarung (keine Barzahlung möglich) sind beide Varianten möglich. Jedoch berechnen wir für jede Barzahlung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 € (pauschal) für den uns dadurch entstehenden Aufwand.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.

Telefon: +49 30 3670620

Kontakt aufnehmen