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Die Organe der Gartenstadt Staaken

Unsere Genossenschaft ist nach demokratischen Prinzipien organisiert, mit klar strukturierten Gremien, die aus der Mitglliederversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestehen. Der Vorstand übernimmt die operative Leitung, während der Aufsichtsrat als beratendes und überwachendes Organ fungiert. Die Mitgliederversammlung, vergleichbar mit einem Parlament, repräsentiert die Mitglieder und trifft grundlegende Entscheidungen. Alle Organe agieren auf Augenhöhe, ohne hierarchische Über- oder Unterordnung, was eine gleichberechtigte Zusammenarbeit und eine ausgewogene Entscheidungsfindung ermöglicht.

Der Vorstand besteht unserer Satzung entsprechend aus drei Personen, die Mitglieder unserer Genossenschaft sind. Sie werden vom Aufsichtsrat für eine Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, wobei ihre Wiederbestellung zulässig ist.

Die Vorstandsmitglieder leiteten die Genossenschaft gemeinsam, unter eigener Verantwortung (§ 27 Abs.1 GenG) und auf der Grundlage des GenG, der gültigen Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes. Unabhängig davon, ob sich der Vorstand, wie in unserer Genossenschaft, aus haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, steht er grundsätzlich in der Gesamtverantwortung bezüglich seiner Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis sowie der von ihm vertretenen Geschäftspolitik. Hier werden keine Unterschiede zwischen haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern gemacht.

Jedes einzelne Vorstandsmitglied hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft zu erfüllen und vertrauensvoll mit den übrigen Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsrat zusammenzuarbeiten.

Im Gegensatz zum Aufsichtsrat, der den Vorstand bei seiner Tätigkeit überwacht, unterstützt und fördert, führt der Vorstand als Exekutive die Geschäfte unserer Genossenschaft.

Unsere Vorstandsmitglieder

Unser Aufsichtsrat besteht derzeit aus neun Personen, die Mitglieder unserer Genossenschaft sind. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt, wobei ihre Wiederwahl zulässig ist.

Er hat sich im Anschluß an die Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2024 folgendermaßen konstituiert:

  • Lukas Dumke - Vorsitzender
  • Wolfgang Bendt
  • Angelika Larisch - Schriftführerin
  • Markus Rudath
  • Carsten Anlauf - Stellvertretender Vorsitzender
  • Henning Busse - Stellvertretender Schriftführer
  • Detlev Horn
  • Marion Mertens
  • Gert Wuttig

Der Aufsichtsrat ist ein Teil der vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontrollmechanismen gegenüber dem Vorstand der Genossenschaft. Er hat den Vorstand gemäß dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung der Gartenstadt Staaken eG bei der Leitung der Genossenschaft regelmäßig zu überwachen und zu beraten. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle unserer Genossenschaft eng zusammen.

Im Rahmen der gemeinsamen Sitzungen wird der Aufsichtsrat regelmäßig vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft sowie über die laufenden Investitions-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen informiert.

Soweit Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen oder der Satzung eine Zustimmung erforderlich machen, prüfen die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen in den Sitzungen. 

Wer bestimmt im Vorstand über die Geschäftspolitik?

Der Vorstand handelt in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung auf der Grundlage seiner Beschlüsse. Dabei sind bestimmte Entscheidungen aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen vorher mit dem Aufsichtsrat abzustimmen und zu beschließen.

Ein Beschluss liegt bereits vor, wenn z.B. eine bestimmte Vorgehensweise von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes besprochen und festgelegt wurde. Ein Vorstandsmitglied alleine kann keine Beschlüsse fassen, unabhängig davon, ob es haupt- oder nebenamtlich beschäftigt ist.

In unserer Genossenschaft wird nur beim zeitlichen Umfang der Tätigkeit ein Unterschied zwischen neben- oder hauptamtlicher Beschäftigung im Vorstand gemacht. Ansonsten sind alle Vorstandsmitglieder gleich gestellt in Rechten und auch in Pflichten. Alle Vorstandsmitglieder tragen dieselbe Verantwortung, ob für Beschlüsse, Anordnungen oder für Veröffentlichungen in unserer Mitgliederinformation “Gartenstadt aktuell”.

Wird ein Vorstandsmitglied bei der Beschlussfassung von den beiden Anderen überstimmt, so muss es die getroffenen Entscheidungen trotzdem mittragen und nach außen hin auch vertreten. Es bleibt ihm jedoch die Möglichkeit auf rechtlichem Wege feststellen zu lassen, ob der Beschluss gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und der jeweilige Beschluss somit nichtig ist.

Ist dem nicht so, hat ein Beschluss Bestand und ist für alle bindend.

Haben zwei Vorstandsmitglieder einen Beschluss in Abwesenheit eines Mitgliedes gefasst, so sind sie einerseits gehalten, dieses zu informieren. Andererseits hat aber auch das verhinderte Vorstandsmitglied die Pflicht, sich selbst die nötigen Informationen zu beschaffen bzw. diese einzufordern.

Diese Verfahrensweise läuft nicht nur konform mit der geltenden Geschäftsordnung und dem Genossenschaftsgesetz, sondern entspricht auch dem pluralistischen Wesen unserer Genossenschaft. Der Vorstand ist ein Organ, das grundsätzlich in der Gesamtverantwortung bezüglich seiner Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis sowie der von ihm vertretenden Geschäftspolitik steht.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.

Telefon: +49 30 3670620

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