Skip to main content Skip to page footer

Betriebskostenabrechnung

Neuer Weg für unsere Dauernutzungsverträge: Betriebskostenvorauszahlungen seit dem 01.01.2024

Liebe Mitglieder, liebe Mieter,

unsere Genossenschaft vermietet derzeit rund 1.161 Wohnungen – ein Zuhause für viele Menschen, die auf Sicherheit, Fairness und Verlässlichkeit bauen. Als Wohnungsgenossenschaft haben wir stets das Ziel, nicht nur Wohnraum, sondern auch Vertrauen zu schaffen. Deshalb freuen wir uns, Ihnen eine wichtige und zukunftsweisende Änderung vorstellen zu dürfen:

Seit dem 01. Januar 2024 werden alle neuen Dauernutzungsverträge mit einer Betriebskostenvorauszahlung abgeschlossen.

Warum diese Änderung?

In der Vergangenheit wurden viele unserer Wohnungen entweder mit Betriebskostenpauschalen oder als Inklusivmiete vermietet:

  • Bei Betriebskostenpauschalen wurde ein fester Betrag zusätzlich zur Miete vereinbart. Dieser wurde unabhängig vom tatsächlichen Aufwand weder erhöht noch rückerstattet.
  • Bei Inklusivmieten waren die Betriebskosten bereits in der Gesamtmiete enthalten, also nicht separat ausgewiesen oder berechnet.

Eine Einzelabrechnung der Betriebskosten war bisher technisch nicht möglich. Doch seit Anfang 2024 haben wir – dank des Engagements und der Lösungskompetenz eines unserer Mitarbeitenden – nun die Möglichkeit, Betriebskosten genauer zu erfassen und transparent abzurechnen.

Was ändert sich konkret?

Ab sofort werden in allen neuen Dauernutzungsverträgen monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten festgelegt. Diese orientieren sich an den erwartbaren durchschnittlichen Kosten (z. B. für Müllabfuhr, Wasser, Versicherungen, Hausreinigung etc.). Einmal im Jahr erfolgt dann eine Abrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verglichen werden.

Wichtig:

  • Nur die Heizkosten werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – nach Verbrauch abgerechnet.
  • Die übrigen Betriebskosten werden nach tatsächlichen Gesamtkosten für das Haus bzw. die Liegenschaft auf alle Mietparteien umgelegt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Mehr Transparenz: Sie sehen, wofür welche Kosten anfallen – kein Pauschalbetrag, sondern eine klare Aufschlüsselung.


Faire Verteilung: Betriebskosten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gleichmäßig und nachvollziehbar verteilt.


Mögliche Rückzahlungen: Haben Sie mehr gezahlt, als tatsächlich angefallen ist, erhalten Sie selbstverständlich eine Rückerstattung.


Kostensicherheit: Die Vorauszahlungen bieten Planbarkeit – unerwartete Nachzahlungen bleiben die Ausnahme.


Professioneller Service: Durch die neue Abrechnungslösung steigern wir die Qualität unserer Verwaltungsleistungen.

Warum ist das für die Genossenschaft wichtig?

Für uns als Genossenschaft bedeutet diese Umstellung auch einen Schritt in Richtung moderner und verantwortungsbewusster Verwaltung. Wir möchten unsere Prozesse kontinuierlich verbessern und dabei immer im Sinne unserer Mitglieder handeln.

Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Gerechtigkeit, mehr Übersicht und mehr Zukunftssicherheit. Das stärkt nicht nur das Vertrauen, sondern hilft uns auch dabei, unsere Wohnanlagen wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Was bleibt gleich?

Unser genossenschaftlicher Gedanke: Sicherer und bezahlbarer Wohnraum für alle unsere Mitglieder. Auch mit dieser Neuerung bleibt unser Ziel unverändert – solidarisch, gemeinwohlorientiert und fair.

Bei Fragen zu Ihrer Nutzungsgebühr oder den Betriebskosten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.