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Was ist eine bauliche Veränderung?

Ob das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, die Herstellung von Mauerdurchbrüchen, der Einbau einer Heizung, das Verfliesen von Küchen, Bädern der Fußböden, der Ausbau von Dächern oder ehemaligen Stallanlagen zu Wohnzwecken, Türerweiterungen, aber auch Veränderungen an Türen und Fenstern, alle diese Maßnahmen haben eins gemeinsam, sie stellen Eingriffe in die Bausubstanz dar und sie bedürfen der Zustimmung der Genossenschaft. 

Vereinfacht gesagt, ist eine bauliche Veränderung eine Maßnahme, die über die reine Erhaltung der Mietsache (Schönheits- und Kleinreparaturen) hinausgeht oder durch die der Nutzungszweck (Wohnraumerweiterung) der Mietsache oder Teile dieser geändert wird. Einbauten, die leicht wieder entfernt werden können, wie Regale oder Laminatböden, stellen dagegen keine baulichen Veränderungen dar. Müssen für den Laminatboden jedoch Türblätter oder deren Rahmen gekürzt werden, wird aus dem Vorhaben am Ende dann doch wieder eine bauliche Veränderung.

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