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Meine private Heizung muss erneuert werden. Kann mir die Genossenschaft eine neue Heizung im Rahmen einer Modernisierungsumlage einbauen?

Nein.

Sie hatten bisher eine private Gasetagen- oder Ölheizung. Diese ist nun defekt und muss erneuert werden, Ihnen fehlt aber das Geld. Daher möchten Sie, dass die Genossenschaft die Erneuerung im Rahmen einer freiwilligen Modernisierungsvereinbarung übernimmt und Sie eine angepasste Dauernutzungsgebühr dafür bezahlen. Warum kann die Genossenschaft Ihrem Wunsch derzeit nicht entsprechen?11.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Klimaschutz) sowie die Entwicklung der CO2 Preise zwingen uns zu verstärkten Investitionen in den Bereichen Dämmung (oberste Geschoßdecke) und Heizung (z.B. Wärmepumpen). Um die hieraus entstehenden Kosten abfangen zu können, müssen wir unsere Dauernutzungsgebühren im Rahmen von Modernisierungsumlagen anpassen.

Die Höhe dieser Anpassungen ist jedoch gedeckelt. Denn neben der Miethöhe (gemäß § 559 Abs. 1 BGB darf die Dauernutzungsgebühr für solche Maßnahmen max. um 8 % der Modernisierungskosten jährlich angehoben werden) ist auch die sogenannte Kappungsgrenze für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen gemäß Abs. 3 a des § 559 BGB für uns bindend. 

Hiernach darf die Dauernutzungsgebühr für solche Maßnahmen innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3,00 €/m² (nettokalt) übersteigen. Lag ihre Dauernutzungsgebühr vor Beginn der Maßnahmen unter 7,00 €/m² (nettokalt), darf innerhalb der genannten Frist nicht mehr als 2,00 €/m² (nettokalt) verlangt werden.

Bauen wir ihnen eine neue Heizung (ohne Heizkörper) ein, so fällt die daraus resultierende Mieterhöhung in die o.g. Kappungsgrenzen. Müssen wir dann innerhalb der nächsten 6 Jahre eine neue Heizung (z.B. eine Wärmepumpe) einbauen oder auf eine zentrale Heizanlage umsteigen oder aber die obere Geschoßdecke dämmen, können wir diese Kosten auf Grund der Kappungsgrenze dann nur noch anteilig auf ihre Wohnung/ihr Haus umlegen. 

Zudem würden wir damit die Nutzer benachteiligen, die ihre private Heizung vereinbarungsgemäß selbst erneuert haben. Denn bei diesen könnte dann die Kappungsgrenze für neue Maßnahmen voll ausgeschöpft werden, es sei denn, die Genossenschaft verzichtet auf einen Teil dieser Kosten bei allen beteiligten Nutzern. Das könnte jedoch dazu führen, dass die Modernisierungsmaßnahmen unwirtschaftlich werden und die fehlenden Kosten u.U. durch andere Finanzierungsmittel (z.B. Kredite) gedeckt werden müssten

Wenn Sie sich privat eine Heizung eingebaut oder eine Heizung in ihr privates Eigentum übernommen haben, geschah das nicht nur unter dem Aspekt, dass die Genossenschaft keine Mittel für eine moderne Heizung aufbringen konnte, sondern auch in Hinsicht darauf, die Dauernutzungsgebühr möglichst gering zu halten.

Denn ihre Wohnung oder ihr Haus wurde in Bezug auf die Höhe der Dauernutzungsgebühren sowie für alle folgenden Anpassungen auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels (oder im Rahmen einer freiwilligen Mieterhöhung) so behandelt, wie eine unbeheizte Wohnung bzw. ein unbeheiztes Haus. Die Dauernutzungsgebühren waren deutlich geringer und die Erhöhungen fielen dementsprechend moderater aus, als bei Häusern oder Wohnungen mit einer vergleichbaren Heizung, die der Genossenschaft gehörte.

Das „ersparte“ Geld war jedoch nicht als „Gewinn“ für den privaten Eigentümer gedacht, sondern hätte für Reparaturen und die Erneuerung der Heizungsanlage zurückgelegt werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Heizanlage von 15 Jahren wäre dadurch wahrscheinlich mehr Geld zusammengekommen, als jetzt erforderlich.  

Würde die Genossenschaft ihnen jetzt eine neue Heizung einbauen, wären Sie insgesamt bessergestellt als Nutzer, die schon seit vielen Jahren eine Modernisierungsumlage auf ihre Heizung zahlen.

Tipp: Wenden Sie sich doch einmal an ihren Versorger, sofern dieser auch Heizungen einbaut oder an eine Bank ihres Vertrauens und fragen Sie hier nach Finanzierungsmöglichkeiten.

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