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Warum reicht eine Elternbürgschaft nicht aus, wenn die Vertragsverhandlungen zu scheitern drohen?

Wenn das eigene Kind kein bzw. kein ausreichendes Einkommen hat oder hohe Schulden besitzt, aber trotzdem gerne eine eigene Wohnung beziehen möchte, ist das Scheitern von Vertragsverhandlungen im Grunde vorprogrammiert und der Hinweis auf § 5 unserer Grundsätze über die Vergabe von Wohnungen und Häusern sowie die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft der Gartenstadt Staaken eG erwartbar. 

Trotzdem wird mit uns verhandelt und erst, wenn klar wird, dass die Verhandlungen scheitern, wird reagiert. Oft wird dann die Stellung einer zusätzlichen Bürgschaft als Allheilmittel angesehen und so manch einer reagiert irritiert, wenn ihm gesagt wird, dass eine solche Bürgschaft kein ausreichendes Einkommen ersetzen kann oder eine ausreichende Sicherheit darstellt, wenn hohe Schulden vorhanden sind oder nur eine geringe Sicherheit gegeben ist. 

Denn eine unter diesen Bedingungen (laufende Vertragsverhandlungen) abgegebene oder im Dauernutzungsvertrag vereinbarte Bürgschaft ist im Regelfall, als eine zusätzliche Mietsicherheit anzusehen. Was viele in diesem Zusammenhang nicht wissen ist, dass für Miet- oder Dauernutzungsverträge erhebliche Einschränkungen gelten. So stellt die sogenannte Elternbürgschaft lediglich eine herkömmliche Bürgschaft nach § 551 Abs.1 BGB dar, die eine Begrenzung der gesamten Mietsicherheit auf das Dreifache der Nettokaltmiete vorsieht, wobei in unserem Fall der Genossenschaftsanteil anzurechnen ist. Hier gelten also die gleichen Regeln wie für eine Mietkaution.

Dass eine solche Absicherung ohne ein zusätzliches Einkommen nicht ausreichend ist bzw. seine Tücken hat, zeigt sich, wenn der die Nutzer dann tatsächlich nicht zahlt. Denn im Regelfall sind bis zur Kündigung mehr als zwei Monatsmieten aufgelaufen oder es wurden Abzahlungsvereinbarungen für rückständige Dauernutzungsgebühren nicht eingehalten. Räumt der Schuldner dann die Wohnung oder das Haus nicht, müssen wir Klage erheben, was dazu führt, dass weitere Kosten entstehen. Da bei der heutigen Auslastung der Gerichte auch eine gewisse Zeit (in der Regel mehr als 6 Monate) vergeht, bis die Klage verhandelt wird, entstehen weitere Rückstände bei den Dauernutzungsgebühren bis hin zu Räumungskosten. So kann sich das Ganze recht schnell aufaddieren und die Genossenschaft bleibt ohne eine ausreichende Sicherheit auf hohen Kosten sitzen. 

Wenn man das bedenkt, kann man vielleicht verstehen, warum eine Bürgschaft allein oftmals nicht ausreicht, um den Zuschlag für eine Wohnung zu erhalten, wenn das Einkommen fehlt oder hohe Schulden bestehen.

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