Wie kann eine Elternbürgschaft aussehen?
Es ist nachvollziehbar, dass die meisten Eltern ihre Kinder auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützen wollen und dazu gehört nun einmal auch die eigene Wohnung. Wenn jedoch im Vorfeld schon klar ist, dass das Kind die Voraussetzungen (Vergabegrundsätze) dafür nicht erfüllt, sollten sich Eltern noch vor der Wohnungsbewerbung darüber Gedanken machen, ob sie ihrem Kind diesen Wunsch mit Hilfe ihrer finanziellen Unterstützung trotzdem erfüllen wollen und ob sie bereit sind, für ihr Kind unbeschränkt zu haften.
Dabei muss den Eltern klar sein, dass sie nicht nur in Bezug auf die Höhe eventueller Forderungen unbeschränkt haften, sondern auch für Forderungen, die nach der Beendigung des Dauernutzungsvertrages entstehen können, wie z. B. Klage- und Räumungskosten oder die Kosten des Nutzungsausfalls bei einer fristlosen Kündigung.
Eine freiwillig angebotene Bürgschaft der Eltern, die uns noch vor der Wohnungsbewerbung des Kindes erreicht und welche die o. g. Sachverhalte (unbeschränkte Haftung) ausreichend berücksichtigt, wäre hier eine denkbare Option, wenngleich auch diese keine endgültige Sicherheit bedeutet.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.
Telefon: +49 30 3670620