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Besteht die Möglichkeit, den zur Wohnung gehörenden Garten abzugeben?

Nein. Aber es besteht die Möglichkeit, sich privat jemanden zu suchen, der die Pflege übernimmt. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Demjenigen, der die Gartenpflege übernimmt, muss klar sein, dass er den Garten räumen muss, wenn der Nutzer seine dazugehörige Wohnung aufgibt.

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