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Brauche ich die Zustimmung der Genossenschaft, wenn ich in meinem Garten etwas baulich verändern oder erneuern möchte?

Ja. Jegliche bauliche Veränderung (auch im Garten) ist genehmigungspflichtig. Selbst wenn bestehende Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Zäune, Teichanlagen etc. nur erneuert oder neu angelegt werden, bedarf es hierfür der Zustimmung durch die Genossenschaft. 

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.

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