Gilt der Denkmalschutz auch für unsere Gärten?
Ja. Unsere Gärten stehen unter Denkmalschutz – die Gartenstadt ist auch ein Gartendenkmal. Deshalb müssen Nutzungsberechtigte oder deren Gehilfen die Bestimmungen des Denkmalschutzes bei der Gestaltung des Gartens einhalten.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.
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