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Was darf ich in meinem Garten grundsätzlich nicht bauen?

Der Bau von Stellplätzen, Mauern, Wänden, Terrassen, Garagen, Schuppen, Gewächshäusern, Überdachungen, massiven Grilleinrichtungen, Bildwerken, Zierbrunnen, fest eingebauten Swimmingpools, dauerhaften Zelten, Pavillons mit Glas-, Holz- oder Kunststoffdächern etc. ist nicht gestattet. Es sind nur Pavillons und Zelte gestattet, die in den kälteren Monaten des Jahres (Oktober bis März) abgebaut werden können. Der Abbau ist für diese Monate sicherzustellen.

Kontakt

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