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Welche Heckenpflanzen darf ich setzen und was muss ich beim Pflanzen beachten?

Hecken sind nur entlang der Grundstücksgrenze zulässig. Sie dürfen zum Nachbarn bis zu 1,50 m und an den Straßen und Wegen bis zu 1,80 m hoch sein. Es dürfen nur einheimische Laubgehölze (z. B. Feldahorn, Liguster, Rotbuche, Hainbuche), nicht aber Nadelgehölze (z. B. Eibe, Taxus, Thuja, Zypressen o. ä.) angepflanzt werden. Kirschlorbeer darf nicht als Heckenpflanze verwendet werden. Bambus, Schilfpflanzen oder sonstige, wuchernde Gehölze müssen mit Rhizomsperren umbaut werden, um eine übermäßige Ausbreitung dieser Gewächse zu verhindern. Sowohl die Pflanzen als auch die Rhizomsperren sind nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen.

Randbepflanzungen mit Heckenpflanzen haben so zu erfolgen, dass vorhandene Zaunanlagen nicht beschädigt werden. Zudem sind die Pflanzen in einem angemessenen Abstand zur Gartengrenze zu setzen, sodass diese nicht in den Nachbargarten oder auf die Gartenwege wachsen und die Pflege der Heckenpflanzen von der eigenen Zaunseite aus möglich ist.

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