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Wer kann Aufsichtsratsmitglied werden?

Gemäß § 24 Sätze 3 und 4 müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten erreichen.

Telefon: +49 30 3670620

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